Universa PT Premium

PT-P              Pflegetagegeldtarif

                      - 40% bei ambulanter und stationärer Pflege in Pflegestufe I - 60% bei ambulanter und stationärer Pflege in Pflegestufe II

                      - 100% bei ambulanter und stationärer Pflege in Pflegestufe III - 150% bei Härtefällen in der PPV

                      - 10%ige Dynamik alle 3 Jahre zum 01.07. ohne Risikoprüfung

                      - Option auf Nachversicherung/Tarifumstellung in neu eingeführte

                      Pflegezusatztarife innerhalb dreier Monate nach Einführung - versicherbarer Tagessatz: 15 - 100 E U R

Themen dieser Seite:

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Tarifbedingungen

 

Leistungen ambulante (häusliche und teilstationäre) Pflege

 

Der Tarif PT-Premium erstattet bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III 100% des vereinbarten Tagessatzes. Für von der Pflegepflichtversicherung anerkannte Härtefälle der Pflegestufe III werden 150% des vereinbarten Tagessatzes erstattet. Bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe II erstattet der Tarif 60% des vereinbarten Tagessatzes, bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe I 40% des vereinbarten Tagessatzes. Das vereinbarte Pflegetagegeld wird verdoppelt, wenn Kinder unter 18 Jahren versorgt werden müssen und bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Unfalles. Eine Unterscheidung zwischen häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege sieht der Tarif nicht vor.

HilfeLeistungen stationäre Pflege

 

Der Tarif PT-Premium erstattet bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III 100% des vereinbarten Tagessatzes. Für von der Pflegepflichtversicherung anerkannte Härtefälle der Pflegestufe III werden 150% des vereinbarten Tagessatzes erstattet. Bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe II erstattet der Tarif 60% des vereinbarten Tagessatzes, bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe I 40% des vereinbarten Tagessatzes. Das vereinbarte Pflegetagegeld wird verdoppelt, wenn Kinder unter 18 Jahren versorgt werden müssen und bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Unfalles. Eine Unterscheidung zwischen häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege sieht der Tarif nicht vor. Bei stationären Aufenthalten, die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruhen wird jedoch nur das halbe Pflegetagegeld bezahlt.

HilfeLeistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige/Laien

 

 

Die Tarifbedingungen sehen keine Unterscheidung zwischen Pflegefachkräften und Laien bzw. Angehörigen vor.

HilfeEinstufung analog Pflegepflichtversicherung

 

 

Die Einstufung erfolgt nach ärztlicher Feststellung, die dem Versicherer unverzüglich durch Vorlage eines schriftlichen Nachweises anzuzeigen ist. Um den Fortbestand und Umfang der Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, ist dem Versicherer alle sechs Monate eine entsprechende Bescheinigung des Arztes vorzulegen. Sofern die Fortdauer und Pflegebedürftigkeit bereits durch die Pflegepflichtversicherung festgestellt worden ist, genügt die Vorlage der entsprechenden Nachweise.

HilfeVerzicht auf Kostennachweis

 

 

Ein Kostennachweis ist nach den Tarifbedingungen nicht erforderlich.

HilfeKostenerstattung auch ohne Vorleistung Pflegepflichtversicherung

 

 

Eine Vorleistung der Pflegepflichtversicherung ist nach den Tarifbedingungen nicht erforderlich.

HilfeTransportkosten

 

 

Die Erstattung erfolgt im Umfang der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.

HilfeKostenübernahme für technische Hilfsmittel

 

 

Die Erstattung erfolgt im Umfang der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.

HilfeKostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

 

 

Die Erstattung erfolgt im Umfang der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.

HilfeBeitragsfreiheit im Pflegefall

 

 

Wenn und solange für eine versicherte Person Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III besteht, wird der Tarif für diese Person beitragsfrei weitergeführt. Die Beitragsbefreiung gilt ab dem Ersten des Monats, für den erstmals Leistungen aus diesem Tarif für die Pflegestufe III oder anerkannten Härtefällen nach Pflegestufe III ausgezahlt werden.

HilfeVerzicht auf Wartezeiten

 

 

Die Wartezeit entfällt.

HilfeVerzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

 

 

Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

HilfeLeistungsanpassung ohne Wartezeiten bzw. Risikoprüfung

 

 

Der Versicherer erhöht das Pflegetagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) in dreijährigen Abständen zum 01. Juli des betreffenden Jahres um 10% sofern die tariflich festgelegten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

HilfeBesonderheiten

 

 

Das vereinbarte Pflegetagegeld wird verdoppelt, wenn Kinder unter 18 Jahren versorgt werden müssen und bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Unfalles. Bei stationären Aufenthalten, die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruhen wird jedoch nur das halbe Pflegetagegeld bezahlt.

 

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