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Leistungen ambulante (häusliche und teilstationäre) Pflege
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Aus dem Tarif PflegeKOMPAKT werden für häusliche und teilstationäre Pflege bei Pflegestufe III 100% des versicherten Tagessatzes erstattet. Aus dem Tarif PflegePRIVAT wird bei Inanspruchnahme der Pflegezeit durch nahe Angehörige an die versicherte Person für die Dauer dieser Pflegezeit ein Betrag von € 500,-- pro Monat für insgesamt maximal sechs Monate gezahlt. Die Pflegezeit kann auf unterschiedliche Zeitabschnitte sowie mehrere Angehörige verteilt werden. Die tarifliche Leistung erfolgt ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe I, II oder III, frühestens jedoch nach Ablauf der Wartezeit.
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Leistungen stationäre Pflege
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Aus dem Tarif PflegeKOMPAKT werden für vollstationäre Pflege bei Pflegestufe III 100% des versicherten Tagessatzes erstattet. Der Tarif PflegePRIVAT sieht keine Leistungen für stationäre Pflege vor.
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Leistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige/Laien
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Im Tarif PflegeKOMPAKT sehen die Tarifbedingungen keine Unterscheidung zwischen Pflegefachkräften und Laien bzw. Angehörigen vor. Für den Tarif PflegePRIVAT gilt: Bei Inanspruchnahme der Pflegezeit durch nahe Angehörige wird an die versicherte Person für die Dauer dieser Pflegezeit ein Betrag von € 500,-- pro Monat für insgesamt maximal sechs Monate gezahlt. Die Pflegezeit kann auf unterschiedliche Zeitabschnitte sowie mehrere Angehörige verteilt werden. Die tarifliche Leistung erfolgt ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe I, II oder III, frühestens jedoch nach Ablauf der Wartezeit.
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Einstufung analog Pflegepflichtversicherung
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Die Einstufung erfolgt gemäß der Feststellung der Pflegepflichtversicherung. Dies gilt sowohl für den Tarif PflegeKOMPAKT als auch den Tarif PflegePRIVAT.
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Verzicht auf Kostennachweis
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Ein Kostennachweis ist nach den Tarifbedingungen nicht erforderlich.
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Kostenerstattung auch ohne Vorleistung Pflegepflichtversicherung
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Eine Vorleistung der Pflegepflichtversicherung ist nach den Tarifbedingungen nicht erforderlich.
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Transportkosten
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Aus dem Tarif PflegeKOMPAKT wird der vertraglich vereinbarte Tagessatz für Pflegetagegeld geleistet. Der Tarif PflegePRIVAT leistet bei Inanspruchnahme der Pflegezeit durch Angehörige an die versicherte Person einen Betrag in Höhe von € 500,-- pro Monat. Eine Erstattung von Transportkosten sehen die Tarifbedingungen der Tarife PflegeKOMPAKT und PflegePRIVAT nicht ausdrücklich vor.
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Kostenübernahme für technische Hilfsmittel
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Aus dem Tarif PflegeKOMPAKT wird der vertraglich vereinbarte Tagessatz für Pflegetagegeld geleistet. Der Tarif PflegePRIVAT leistet bei Inanspruchnahme der Pflegezeit durch Angehörige an die versicherte Person einen Betrag in Höhe von € 500,-- pro Monat. Eine Kostenübernahme für technische Hilfsmittel sehen die Tarifbedingungen der Tarife PflegeKOMPAKT und PflegePRIVAT nicht ausdrücklich vor.
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Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
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Aus dem Tarif PflegeKOMPAKT wird der vertraglich vereinbarte Tagessatz für Pflegetagegeld geleistet. Der Tarif PflegePRIVAT leistet bei Inanspruchnahme der Pflegezeit durch Angehörige an die versicherte Person einen Betrag in Höhe von € 500,-- pro Monat. Eine Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sehen die Tarifbedingungen der Tarife PflegeKOMPAKT und PflegePRIVAT nicht ausdrücklich vor.
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Beitragsfreiheit im Pflegefall
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Ab dem Eintritt der Leistungspflicht besteht Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. Diese erlischt mit Ende des Monats in dem die Leistungspflicht wegfällt. Die Beitragsbefreiung beginnt frühestens nach Ablauf der Wartezeit.
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Verzicht auf Wartezeiten
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Die Wartezeit beträgt 3 Jahre ab Versicherungsbeginn, sie entfällt bei Unfällen.
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Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
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Der Versicherer verzichtet gemäß MB/EPV-VT auf das ordentliche Kündigungsrecht.
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Leistungsanpassung ohne Wartezeiten bzw. Risikoprüfung
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Für den Tarif PflegeKOMPAKT gilt: Anpassung des Pflegetageldes entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten bzw. der Pflegekosten, sofern die tariflich festgelegten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Anpassung erfolgt alle 3 Jahre, bei zweimaligem Widerspruch nacheinander erlischt der Anspruch auf weitere Anpassungen. Der Versicherer kann den Anspruch aber wieder in Kraft setzen. Der Tarif PflegePRIVAT sieht keine dynamische Leistungsanpassung vor.
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Besonderheiten
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In der Pflegetagegeldversicherung (Tarif PflegeKOMPAKT) erstreckt sich der Versicherungsschutz erstreckt sich in Erweiterung der MB/ EPV auf Vertragsstaaten des Abkommens der Europäischen Union sowie die Schweiz. Der Tarif PflegePRIVAT kann nur zusätzlich zu den Pflegetagegeld-Tarifen PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL und PflegePREMIUM abgeschlossen werden. Der Tarif PflegePRIVAT beinhaltet neben der Geldleistung weitere Leistungen wie die Organisation von Kinderbetreuung, eine Einmalzahlung in Höhe von € 1.000,-- sowie im Tarif beschriebene Benennungs- und Vermittlungsleistungen.
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