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Leistungen Pflegezusatz
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Versicherungsumfang
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Leistungen ambulante (häusliche und teilstationäre) Pflege
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Aus dem Tarif PflegeOPTIMAL werden für häusliche und teilstationäre Pflege bei Pflegestufe II 60% des versicherten Tagessatzes und bei Pflegestufe III 100% des versicherten Tagessatzes erstattet. Aus dem Tarif PflegePLUS wird bei ärztlicher Feststellung eines erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes ein pauschales Betreuungsgeld in Höhe von € 200,-- pro Monat gezahlt, frühestens jedoch nach Ablauf der Wartezeit. Maßgebend ist die Feststellung des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes im Gutachten der Pflegepflichtversicherung.
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Leistungen stationäre Pflege
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Aus dem Tarif PflegeOPTIMAL werden für vollstationäre Pflege bei Pflegestufe II 60% des versicherten Tagessatzes und bei Pflegestufe III 100% des versicherten Tagessatzes erstattet. Aus dem Tarif PflegePLUS wird bei ärztlicher Feststellung eines erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes ein pauschales Betreuungsgeld in Höhe von € 200,-- pro Monat gezahlt, frühestens jedoch nach Ablauf der Wartezeit. Maßgebend ist die Feststellung im Gutachten der Pflegepflichtversicherung.
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Leistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige/Laien
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Im Tarif PflegeOPTIMAL sehen die Tarifbedingungen keine Unterscheidung zwischen Pflegefachkräften und Laien bzw. Angehörigen vor. Aus dem Tarif PflegePLUS wird bei ärztlicher Feststellung eines erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes ein pauschales Betreuungsgeld in Höhe von € 200,-- pro Monat gezahlt, frühestens jedoch nach Ablauf der Wartezeit. Maßgebend ist die Feststellung im Gutachten der Pflegepflichtversicherung.
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Einstufung analog Pflegepflichtversicherung
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Die Einstufung erfolgt gemäß der Feststellung der Pflegepflichtversicherung. Dies gilt sowohl für den Tarif PflegeOPTIMAL als auch den Tarif PflegePLUS, d.h. im Tarif PflegePLUS ist die Feststellung des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes durch die Pflegepflichtversicherung maßgebend.
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Verzicht auf Kostennachweis
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Ein Kostennachweis ist nach den Tarifbedingungen nicht erforderlich.
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Kostenerstattung auch ohne Vorleistung Pflegepflichtversicherung
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Eine Vorleistung der Pflegepflichtversicherung ist nach den Tarifbedingungen nicht erforderlich.
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Transportkosten
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Aus dem Tarif PflegeOPTIMAL wird der vertraglich vereinbarte Tagessatz für Pflegetagegeld geleistet. Der Tarif PflegePLUS leistet ein pauschales Betreuungsgeld in Höhe von € 200,-- pro Monat. Eine Erstattung von Transportkosten sehen die Tarifbedingungen der Tarife PflegeOPTIMAL und PflegePLUS nicht ausdrücklich vor.
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Kostenübernahme für technische Hilfsmittel
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Aus dem Tarif PflegeOPTIMAL wird der vertraglich vereinbarte Tagessatz für Pflegetagegeld geleistet. Der Tarif PflegePLUS leistet ein pauschales Betreuungsgeld in Höhe von € 200,-- pro Monat. Eine Kostenübernahme für technische Hilfsmittel sehen die Tarifbedingungen der Tarife PflegeOPTIMAL und PflegePLUS nicht ausdrücklich vor.
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Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
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Aus dem Tarif PflegeOPTIMAL wird der vertraglich vereinbarte Tagessatz für Pflegetagegeld geleistet. Der Tarif PflegePLUS leistet ein pauschales Betreuungsgeld in Höhe von € 200,-- pro Monat. Eine Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sehen die Tarifbedingungen der Tarife PflegeOPTIMAL und PflegePLUS nicht ausdrücklich vor.
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Beitragsfreiheit im Pflegefall
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Ab dem Eintritt der Leistungspflicht besteht Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. Diese erlischt mit Ende des Monats in dem die Leistungspflicht wegfällt. Die Beitragsbefreiung beginnt frühestens nach Ablauf der Wartezeit.
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Verzicht auf Wartezeiten
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Die Wartezeit beträgt 3 Jahre ab Versicherungsbeginn, sie entfällt bei Unfällen.
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Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
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Der Versicherer verzichtet gemäß MB/EPV-VT auf das ordentliche Kündigungsrecht.
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Leistungsanpassung ohne Wartezeiten bzw. Risikoprüfung
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Für den Tarif PflegeOPTIMAL gilt: Anpassung des Pflegetageldes entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten bzw. der Pflegekosten, sofern die tariflich festgelegten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Anpassung erfolgt alle 3 Jahre, bei zweimaligem Widerspruch nacheinander erlischt der Anspruch auf weitere Anpassungen. Der Versicherer kann den Anspruch aber wieder in Kraft setzen. Für den Tarif PflegePLUS gilt: Anpassung des monatlichen Betreuungsgeldes entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten, sofern die tariflich festgelegten Voraussetzungen dafür erfüllt sind, erstmals in dem auf den Ablauf von drei Versicherungsjahren folgenden Kalenderjahr und danach alle drei Kalenderjahre.
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Besonderheiten
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In der Pflegetagegeldversicherung (Tarif PflegeOPTIMAL) erstreckt sich der Versicherungsschutz erstreckt sich in Erweiterung der MB/ EPV auf Vertragsstaaten des Abkommens der Europäischen Union sowie die Schweiz. Der Tarif PflegePLUS kann nur zusätzlich zu den Pflegetagegeld-Tarifen PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL und PflegePREMIUM abgeschlossen werden. Aus dem Tarif PflegeOPTIMAL leister der Versicherer bei erstmaligem Eintritt in die Pflegestufe II bzw. III leistet eine Einmalzahlung in Höhe des 60fachen vereinbarten Tagessatzes. Diese Einmalzahlung wird während der gesamten Laufzeit nur einmal gewährt. Abweichend von § 3 AVB/EPV-VT entfällt für diese Einmalzahlung die Wartezeit.
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